[Artikel] Handel mit Kryptowährungen, Initial Coin Offerings: Steuerrecht in Österreich

Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum wird immer beliebter. Große Volatilität, starke Renditen und ein Bisschen das "Ungewisse wie im Wilden Westen" lassen derzeit Handelsplattformen von Kryptowährungen nur so boomen. Inzwischen gibt es über 750 verschiedene Coins und Tokens die gehandelt werden können. Der Gesamtmarkt ist relativ unüberschaubar und auch unreguliert, was allerdings nicht gleich bedeutet, dass alles erlaubt ist.

Doch wie sieht eigentlich die Steuerrechtliche Lage aus? Was gibt es zu beachten und was ist erlaubt? Hier sind einige Beispiele ganz speziell für Österreich (und teilweise auch Deutschland)!

Vorweg ein Hinweis: Die hier gegebenen Beispiele sind zwar mit dem Steuerberatungsbüro Mag. Enzinger in Graz abgeglichen, jedoch erheben sie keinen Anspruch auf Ersatz der professionellen Beratung durch einen Steuerberater. Viele Szenarien können in einem einzigen Blogpost gar nicht abgebildet werden, daher distanziere ich mich ausdrücklich von jeglicher Haftung und weise darauf hin, dass eine Rechtsberatung in jedem Fall bei zu ziehen ist.

ICO (Initial Coin Offering)

Ein Thema, welches man in den letzten Monaten immer öfter hört: Initial Coin Offering. Funktioniert eigentlich ganz einfach: Man verteilt virtuelle Token und bekommt Ether (oder Bitcoin oder andere Coins im Gegenzug). Üblicherweise schaffen es diese ICO's in ganz erhebliche Höhen, oft über $5 Millionen. Doch wie versteuern? Was beachten? Hier ein paar Fragen und Antworten.

Wie ist die allgemeine Rechtslage bei ICO's, was ist zu beachten und welche Beschränkungen seitens der Regulierungsbehörden gibt es?

Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob ein Token wie eine Aktie an das Unternehmen gebunden wird (Kapitalmarkt) oder wie ein Produkt verkauft wird.

Ist es ein einfaches Produkt (ohne weiteren Rechtsanspruch des Tokeninhabers am Unternehmen) müssen die Einnahmen versteuert werden. Und zwar im jeweiligen Land in dem das Unternehmen welches hinter dem Token steht den Sitz hat. Hier wird Körperschaftssteuer (Corporate Tax) fällig.

Das Gesamtthema ist natürlich noch relativ jung, daher gibt es nur Hinweise auf potentielle Fallen. Die erste ist das Rückgaberecht, wenn Kunden virtuelle Güter kaufen besteht zumindest ein 14 tägiges, aber bis zu 365 tägiges Rückgaberecht. Besonders hingewiesen wird hier auf Rechtsanwaltskanzlei Stadler & Völkel in Wien, welche sich auf ICO's und Kryptowährungen spezialisiert hat.

Problem an dieser Variante ist, dass die Steuer sofort fällig ist. D.h. hat man 10.000 Token für 10.000 Ether verkauft, so muss man Steuer auf die (laut aktuellem Kurs) €2.3Mio zahlen.

Die andere Variante ist den Token rechtlich an den Unternehmenswert zu knüpfen. Hier müssen wahrscheinlich alle Reglements einer Verbriefung eingehalten werden. Also grundsätzlich alle Auflagen um Aktien auszugeben müssen auch bei einer ICO erfüllt sein. Auch kann nur darauf hingewiesen werden sich rechtlich mehr als ausreichend zu informieren. Kostenpunkt für das ganze Prozedere ist üblicherweise bei rund 50.000€ um alle Auflagen zu erfüllen.

Gibt man allerdings die Token mit einer rechtlichen Bindung an den Unternehmenswert aus, so sind die Einkünfte nicht zu versteuern. Dies ist dann als Eigen/Fremdkapital anzusehen und es werden stattdessen Zinsen oder Dividenden ausgeschüttet.

Welche Geschäftsform ist hierfür geeignet?

Alle Geschäftsformen mit beschränkter Haftung. Es ist ein Hochrisiko-Thema, eine Ges.m.b.H. ist durchaus empfehlenswert.

Wenn nicht in Österreich, gibt es ein geeigneteres Land für eine ICO?

Grundsätzlich, abseits von den hohen Steuern, ist Österreich nicht ganz ungeeignet für eine ICO. Es gibt ausreichend Beratung und Leute die sich mit dem Thema auseinandersetzen. Natürlich sind oft mehrere Parteien an einer ICO beteiligt und über die ganze Welt verstreut, daher liegt oft die Frage auf der Hand, ob ein anderes Land nicht besser geeignet wäre.

In den USA beispielsweise ist derzeit die SEC (Security and Exchange Commission, Finanzregulierungsbehörde = Amerikanische FMA) damit beschäftigt den Markt stark zu regulieren. ICOs sind derzeit unreguliert und es ist ungewiss ob nicht nachträglich hohe Nachzahlungen für ICOs kommen, deren Firmensitz in Amerika ist. Außerdem ist zu beobachten, dass amerikanische Bürger oft rechtlich bei ICO's vom Tokenkauf ausgeschlossen werden (wenngleich praktisch schwer zu prüfen).

Singapur hat sich oft in den Medien gemausert und ist ein Vorreiter der Kryptowährungen. Obwohl hier natürlich auch Körperschaftssteuern anfallen ist sicherlich ein großer Teil der Startups die sich mit dem Thema beschäftigen. Entsprechend gute Beratung kann man hier sicher finden.

Zu anderen "Niedrigsteuerländern" wie die British Virgin Islands und Malta kann wenig gesagt werden. Üblicherweise, auch wenn wenig Steuern anfallen, gibt es Kosten und Abgaben auf anderen Seiten die außerhalb des Wissens von österreichischen Steuerberater und Rechtsanwälten liegen. Jedenfalls ist hier ganz besondere Vorsicht geboten.

Handel mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen in Österreich

Derzeit sind Bitcoins und alle andere Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel (Währung) anerkannt. Die offizielle Begründung ist, dass ein (greifbarer) Emittent nicht existiert. Damit sind Bitcoin virtuelle immaterielle Güter. Folgende Faustregel sollte inzwischen bekannt sein:

Gewerblicher Handel mit Bitcoin unterliegt immer Einkommens/Körperschaftssteuer.

Privater Handel mit Bitcoins unterscheidet hier wie lange Bitcoins gehalten werden. Werden sie innerhalb eines Jahres wieder verkauft wird dies als Spekulationsgeschäft angesehen und es muss entsprechend als Einkommensteuer versteuert werden. Werden die Bitcoins länger als ein Jahr gehalten sind sie komplett steuerfrei.

Es ist eventuell damit zu rechnen, dass sich diese Gesetzeslage in den kommenden 3-5 Jahren ändert. Es könnte sein, dass dann Kryptowährungen wie Anleihen (Aktien) angesehen werden. Damit sind 27.5% Steuern wie bei Dividenden zu entrichten.

Ab wann gilt der Handel mit Bitcoin als gewerbsmäßiger Handel? Ist hier die Menge der Transaktionen ausschlaggebend?

Nein, die Menge der Transaktionen ist nicht ausschlaggebend. Sehr oft wird hier der Auszug zitiert "gewerbsmäßig: wiederholt mit Absicht auf Gewinn", aber dies ist nur die Hälfte der Definition.

Es ist kein gewerbsmäßiger Handel, wenn:

  1. man nur mit dem Eigenvermögen handelt
  2. man auch keine Kredite dafür aufgenommen hat
  3. man nicht im Namen dritter handelt
  4. man nach außen hin nicht erkennbar ist (Firmenwebsite, ...)

Auch 500.000 Transaktionen pro Tag mit Hilfe von Algorithmen ist kein gewerbsmäßiger Handel, solange diese Punkte erfüllt sind.

Fallbeispiele Krypto-Trading und Steuern

Im Folgenden sind ein paar Fallbeispiele. Die angegebenen Preise sind rein fiktiver Natur. Nochmals sei erwähnt: Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, ich würde mich aber natürlich freuen, wenn mich jemand kontaktiert falls Fehler gefunden werden.

Fallbeispiel 1

1.1.2016: Kauf 1 BTC für 100€

1.2.2016: Tausch 1 BTC gegen 10 ETH (Wert 1 BTC 110€, 1 ETH 10.90€, 1€ an die Plattform für Tradingfees)

Was ist hier zu versteuern/beachten?

Grundsätzlich nichts, da die Freigrenze 440€/Jahr für den gesamten Nettogewinn beträgt. Der Nettogewinn beträgt hier 9€ = 110€ (Wert beim Tausch) - 100€ (Ankauf) - 1€ Tradingfees

Zu beachten ist außerdem: Werden die 10 ETH plötzlich sehr viel wert sind sie bei Tausch bis 1.2.2017 zu versteuern, danach nicht mehr.

Fallbeispiel 2

1.1.2016 Kauf 100 BTC für 10.000€ (1btc = 100€)

1.2.2016 Tausch 10 BTC gegen 100 ETH (1btc = 120€)

Der unter der Freigrenze befindliche Nettogewinn beträgt hier 200€.

100 BTC = 10.000 € = Anschaffungskosten (AK)

10 BTC werden getauscht: 10/100 = 1000€ Anschaffungskosten

Zum Zeitpunkt des Tausches sind die 10 BTC = 1200€ wert

200€ = 1200€ - 1000€

Fallbeispiel 3

1.1.2016 Kauf 100 BTC um 10.000€

1.2.2016 BTC hat 100% Kursgewinn, 100 BTC sind jetzt 20.000€ wert. Es werden 50 BTC wieder verkauft und "mit dem Rest weitergehandelt".

Folgendes ist hier zu versteuern: 5000€

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Ankauf 100 BTC um 10.000. Verkauf 50 BTC = 100/50 = 0.5 des Ankaufswertes = 5000€
  2. Verkaufserlös 10.000€ durch den Tausch der 50 BTC minus AK 5000€

5000€ = 10.000 (Verkaufserlös) - 5.000€ (Ankauf 50BTC)

Fallbeispiel 3a

Danach steigt der Bitcoin wert nochmals um 100%. Damit sind 50 BTC nun 20.000€ wert.

1.3.2016 25 BTC (10.000€) werden in 1000 Ethereum umgewandelt.

Zu versteuern: 7.500€

Ankauf 25 BTC: 2.500€

Verkauf 25 BTC: 10.000€

Gesamt Nettogewinn bisher 2016: 7.500€ + 5.000€ = 12.500€ zu versteuernder Gewinn.

Fallen oder steigen die BTC/ETH Kurse anschließend sind:

  1. 25 BTC ab 1.1.2017 steuerfrei
  2. 1000 ETH ab 1.3.2017 steuerfrei

Fallbeispiel 4

Ausgaben mit weniger (oder ohne) Gegenleistung. Angenommen Herr Maier verkauft seine Bitcoin zu "billig" (unter dem Marktwert). Ein Notverkauf. Wie wird dies steuerrechtlich gesehen?

Es sollte kein Problem sein, solange dieser Tausch nachvollziehbar ist. Das heißt üblicherweise niedergeschrieben in Form eines Vertrages oder ähnlich beweisbar. Es bedeutet natürlich auch für den Käufer, dass ein "günstiger" Kauf entsprechend zu versteuern ist.

Fallbeispiel 5 - Thema "Automatisierter Handel mit maschineller Hilfe"

Viele Handelsplattformen wie Poloniex oder Kraken haben eine API über die mittels Skripten automatisiert gehandelt werden kann. Solange man, wie oben beschrieben, nur mit seinem eigenen Vermögen handelt und nicht im Namen dritter, so gilt dies nicht als gewerbsmäßig, egal ob damit hunderttausende Trades pro Tag gemacht werden.

Aber folgendes gibt es hier zwei Regeln zu beachten:

Grundsätzlich gilt "FIFO" und "Nettogewinn beim Tausch versteuern". Diese zwei Regeln müssen jedenfalls eingehalten werden.

FIFO bedeutet "First in First Out". Werden im Jänner 10 BTC gekauft, im Februar 10 BTC gekauft so gilt, dass beim anschließenden Verkauf von 10 BTC nur BTC vom Februar übrig bleiben (also die vom Jänner verkauft werden). Außer die BTC werden getrennt und eindeutig identifizierbar in verschiedenen Wallets (Adressen) gehalten und gehandelt.

Das hat zur Folge, dass beim ständigen "maschinellen Traden unter Zuhilfenahme von Algorithmen" ein Stack aufgebaut wird und immer das unterste Element verkauft wird. Wenn man sich ernsthaft mit Algorithmic Trading beschäftigt, dann wird man diese Zeilen vermutlich gut verstehen, ansonsten sind sie eher unwichtig.

Anders die "Nettogewinn beim Tausch versteuern" Regel: selbst beim Tausch zweier Kryptowährungen hat eine Umrechnung des erwirtschafteten Gewinns in Euro zu erfolgen und der Gewinn (Erlös - Ankauf - Tradingfees) ist zu versteuern.

Pro Tip: Beim Skript gleich mitschreiben lassen wie viel Gewinn bei jedem einzelnen Trade erwirtschaftet wurde, damit braucht man später nicht hunderttausende Trades manuell nachprüfen (oder muss sie schätzen lassen)

Fallbeispiel 6 - Fonds und Token

Ein Beispiel ist hier Iconomi. Iconomi hat den Iconomi-Token direkt an den Wert der Iconomi Plattform geknüpft. Besitzt man alle Token, dann besitzt man die Plattform. Anfänglich wurden 10% aller Token verkauft und in Umlauf gebracht.

Mit dem Verkaufserlös wird in andere Kryptowährungen investiert und ein Investmentportfolio gehalten. Der Wert der Token ist also direkt mit dem Wert anderer Kryptowährungen verknüpft.

Wenn man nun im Jänner 2016 Iconomi Token kaufen würde, Iconomi selbst mit Kryptowährungen handelt, diese Iconomi Token im Feburar 2017 (also mehr als ein Jahr später) wieder verkauft, wie sind diese dann zu versteuern?

Vermutlich gar nicht. Dies ist als normaler Token wie jede andere Kryptowährung anzusehen und nicht zu versteuern.

Hat es vorteile gewerbsmäßig mit Kryptowährungen zu handeln?

Ja und nein, das kommt auf die Situation an. Wenn man ständig privat mit seinem gesamten Portfolio handelt ist sowieso Einkommensteuer auf den Nettogewinn zu entrichten. Bei Verlusten können diese nur im selben Jahr geltend gemacht werden - hier ist es vorteilhaft gewerbsmäßig mit Bitcoin zu handeln, da Verluste quasi ewig fortgetragen werden können.

Es gibt sehr viele Einzeiltransaktionen, was muss ich beachten?

Egal wie gemischt das Portfolio ist, egal wie viele Transaktionen es gegeben hat, es ist bei jeder Transaktion (auch zwischen Kryptowährungen):

  1. Der Wert gegen Euro zu errechnen
  2. Der Nettogewinn nach dem FIFO Prinzip zu errechnen (und festzuhalten)
  3. Der Gesamtnettogewinn eines Jahres durch Tausch/Verkauf zu versteuern.

Ich hoffe mit diesem Artikel etwas geholfen zu haben. Handel mit Kryptowährungen kann sehr lukrativ sein. Allerdings sollte man sich der Regeln bewusst sein, damit es danach kein böses erwachen gibt.

Fragen? Anregungen? Verbesserungswünsche? ->> Ab in die Kommentare!

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Update Dezember 2017

Nach Rücksprache mit Mag. Enzinger hat sich diesbezüglich nichts verändert. Das BMF kalkuliert nachwievor den Gewinn/Verlust jedes einzelnen Trades.

Thomas